Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was lohnt sich wann?
Stand: 2025/2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten
Kindergeld bekommt man automatisch – die Familienkasse zahlt es aus, ohne dass man groß etwas tun muss. Aber ob der Kinderfreibetrag zusätzlich oder stattdessen günstiger ist, prüft das Finanzamt nur dann, wenn in der Steuererklärung die Anlage Kind vollständig ausgefüllt wird. Wer das vergisst, verschenkt möglicherweise bares Geld.
Kindergeld 2025: 255 Euro pro Kind im Monat
Seit Januar 2023 gibt es für jedes Kind – egal ob erstes, zweites oder fünftes – einheitlich 255 Euro pro Monat. Gezahlt wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, in Ausbildung oder Studium bis 25 Jahre. Zuständig für Sachsen ist die Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit, in Dresden mit einer Außenstelle am Albertplatz.
Kinderfreibetrag: Was steckt dahinter?
Der Kinderfreibetrag ist kein ausgezahltes Geld, sondern ein Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Pro Kind und beiden Elternteilen zusammen beläuft er sich auf 9.312 Euro – aufgeteilt in den Existenzminimum-Freibetrag (6.384 Euro) und den Betreuungs- und Erziehungsbedarf (2.928 Euro). Das klingt abstrakt, bedeutet aber konkret: Bei einem Steuersatz von 35 Prozent reduziert dieser Freibetrag die Steuerlast um über 3.000 Euro.
Das Kindergeld wird dann angerechnet – der Netto-Effekt ist also Freibetrag-Vorteil minus bereits gezahltes Kindergeld. Das lohnt sich erst ab einem bestimmten Einkommensniveau.
Günstigerprüfung: Das Finanzamt rechnet nach – wenn Sie die Angaben liefern
Das Finanzamt vergleicht automatisch, was mehr bringt: das ausgezahlte Kindergeld oder der Steuervorteil durch den Freibetrag. Fällt der Freibetrag besser aus, wird das Kindergeld auf die Steuerersparnis angerechnet – aber der Netto-Effekt ist dann größer. Das nennt sich Günstigerprüfung, und sie findet nur statt, wenn die Anlage Kind ausgefüllt ist.
Als Faustregel gilt: Ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von rund 65.000 bis 70.000 Euro pro Jahr lohnt sich der Freibetrag. Darunter ist Kindergeld günstiger. Sachsenweit kommen viele Doppelverdiener-Paare in diesen Bereich – ohne es zu wissen.
Was die Anlage Kind braucht
Name und Geburtsdatum des Kindes, ob es im Haushalt lebt, wie viel Kindergeld bezogen wurde, ob das Kind eigene Einkünfte hat (Ausbildungsvergütung, Ferienjob) – und Angaben zum Schul- oder Ausbildungsstatus. Kein großer Aufwand, aber ohne diese Angaben passiert nichts.
Getrennt lebende Eltern: Freibetrag übertragen lassen
Bei Trennung wird der Kinderfreibetrag grundsätzlich hälftig aufgeteilt. Der betreuende Elternteil kann den Anteil des anderen beantragen – wenn der nicht betreuende Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Das verdoppelt den eigenen Freibetrag und senkt die Steuerlast deutlich. Das muss aktiv beantragt werden.
Weitere Vergünstigungen, die Eltern oft vergessen
Kita-Kosten, Tagesmutter und Hortgebühren: Zwei Drittel davon, bis zu 4.000 Euro pro Kind und Jahr, lassen sich als Sonderausgaben absetzen. Alleinerziehende bekommen einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro – automatisch mit Steuerklasse 2, aber trotzdem eintragen. Und wenn das Kind zur Ausbildung ausgezogen ist: 1.200 Euro Ausbildungsfreibetrag ohne großen Nachweis.
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