Steuererklärung für Rentner
in Dresden & Sachsen
Rente ist nicht automatisch steuerfrei. Wir prüfen, ob Sie abgeben müssen – und ob Sie Geld zurückbekommen. Ohne Fachchinesisch, mit voller Haftung.
Wir berechnen, ob Ihre Rente(n) steuerpflichtig sind und wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist – je nach Rentenbeginn.
Zahnarzt, Kur, Medikamente, Pflegekosten – außergewöhnliche Belastungen senken die Steuerlast erheblich.
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Rentnern sind als Sonderausgaben absetzbar – oft ein großer Posten.
Putzhilfe, Gartenpflege, Winterdienst – 20 % der Kosten direkt von der Steuer abziehbar, bis 4.000 € jährlich.
Wer Angehörige pflegt, kann bis zu 1.800 € Pflegepauschbetrag absetzen – ohne einen einzigen Beleg.
Freiwillige Abgabe ist 4 Jahre rückwirkend möglich. Wer 2021–2024 nie abgegeben hat, kann jetzt nachreichen.
Was Rentner in Sachsen wissen müssen
DDR-Rente und sächsische Zusatzversorgung
Viele Sachsen beziehen Renten aus der DDR-Rentenversicherung (jetzt DRV) und teils Zusatzversorgungen aus dem öffentlichen Dienst (ZVK). Letztere sind Betriebsrenten – voll steuerpflichtig. Wir kennen die Unterschiede.
Betriebsrente: Oft übersehen
Betriebsrenten, Direktversicherungen und Pensionskassenrenten sind zu 100 % steuerpflichtig – kein Rentenfreibetrag. Wer beides bezieht, überschreitet oft die Steuerpflichtgrenze, ohne es zu wissen.
Wann muss ich zwingend abgeben?
Wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag (2025: 11.784 €) übersteigt. Bei mehreren Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen oft schneller erreicht als gedacht.
Steuertipps für Rentner
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Staatlich anerkannt · § 4 Nr. 11 StBerG · Volle Haftung · ab 45 €/Jahr