💡 Steuertipp

Steuerklasse wechseln – wann, warum und wie

Stand: 2025/2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Steuerklasse entscheidet darüber, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Gehalt abgezogen wird. Auf die tatsächliche Jahressteuer hat sie keinen Einfluss – die bleibt gleich. Aber sie beeinflusst das monatliche Netto. Und noch wichtiger: Sie wirkt sich direkt auf Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld aus. Das macht den Unterschied von ein paar Hundert Euro im Monat.

Kurz erklärt: Wer hat welche Klasse?

Wer ledig ist, landet automatisch in Klasse 1. Alleinerziehende mit Kind im Haushalt bekommen Klasse 2, was etwas weniger Abzüge bedeutet. Verheiratete können zwischen mehreren Kombinationen wählen:

  • Klasse 4 / Klasse 4: gleichmäßig, keine bösen Überraschungen im Jahresbescheid
  • Klasse 3 / Klasse 5: Hauptverdiener zahlt weniger, Partner zahlt deutlich mehr – unterm Strich aber identische Gesamtsteuerlast
  • Klasse 4 mit Faktor: die modernste Variante, verteilt fair und vermeidet Nachzahlungen

Wann lohnt sich 3/5?

Die Kombination 3/5 bringt dem Hauptverdiener monatlich spürbar mehr Netto. Das klingt attraktiv, hat aber einen Haken: Der Partner in Klasse 5 zahlt erheblich mehr Lohnsteuer – manchmal unangenehm viel. Und am Jahresende wird alles zusammengerechnet. Was zu viel abgezogen wurde, kommt zurück. Was zu wenig war, muss nachgezahlt werden.

Für Ehepaare mit sehr unterschiedlichen Gehältern kann 3/5 trotzdem sinnvoll sein – weil der Hauptverdiener im laufenden Jahr mehr Liquidität hat.

Der wichtigste Fall: Elterngeld vor der Geburt

Das Elterngeld berechnet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Wer also kurz vor der Geburt in Steuerklasse 3 ist, hat ein höheres Netto – und bekommt mehr Elterngeld. Das kann einen erheblichen Unterschied machen.

Aber Vorsicht: Der Wechsel muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein. Wer das zu spät merkt, hat Pech. Deshalb lohnt es sich, spätestens bei der Schwangerschaft sofort zu handeln.

Heirat, Trennung, Todesfall – was passiert automatisch?

Nach der Hochzeit werden beide Partner zunächst in Klasse 4 eingestuft. Den Wechsel zu 3/5 müssen Sie aktiv beantragen – entweder über das ELSTER-Portal oder beim zuständigen Finanzamt. In Dresden sind das das Finanzamt Dresden-Nord, Dresden-Süd oder – für Weinböhla und Umgebung – Meißen.

Bei Trennung gilt: Im Trennungsjahr bleibt erst mal alles wie es ist. Ab dem darauffolgenden Jahr fällt jeder auf Klasse 1 zurück. Im Todesfall des Partners bleibt Klasse 3 noch für das Todesjahr und das Folgejahr erhalten.

So funktioniert der Wechsel

Seit 2020 geht das Wechseln unkompliziert über ELSTER online – kein Formular, kein Behördengang. Alternativ gibt es das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel" beim Finanzamt. Der Wechsel gilt dann ab dem nächsten Monat.

Ehepaare in der Kombination 3/5 müssen am Jahresende eine Steuererklärung abgeben. Wenn das bei Ihnen zutrifft: Als Mitglied erledigen wir das für Sie – und prüfen gleichzeitig, ob die aktuelle Kombination noch die beste ist.

💍 Wechsel lohnt sich?

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Heirat, Elterngeld, Trennung – wir rechnen durch, welche Kombination in Ihrer Situation monatlich und jährlich am meisten bringt.

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