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Kindergeld

Das Kindergeld beträgt seit Januar 2023 für jedes Kind einheitlich 255 Euro pro Monat – egal ob erstes, zweites oder fünftes Kind. Es wird von der Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. In Sachsen ist das die Familienkasse Sachsen, mit einer Außenstelle in Dresden.

Wie lange wird es gezahlt?

Das Kindergeld läuft automatisch bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Danach nur noch in bestimmten Fällen: wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist (bis 25 Jahre), arbeitslos gemeldet ist, ein Freiwilliges Soziales Jahr leistet oder aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.

Wichtig: Sobald das Kind eigene Einkünfte über 520 Euro im Monat hat (durch Minijob oder Ausbildungsvergütung), kann das Kindergeld gekürzt werden – darauf sollte man achten.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Das Kindergeld ist keine Steuerminderung, sondern eine direkte Zahlung. Daneben gibt es den Kinderfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen senkt. Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung automatisch, was günstiger ist – und verrechnet dann. Bei niedrigeren Einkommen ist das Kindergeld meist besser, bei höheren der Freibetrag.

Damit diese Prüfung stattfindet, muss die Anlage Kind in der Steuererklärung ausgefüllt werden.

Gesetzliche Grundlage: §§ 62–78 EStG

Verwandte Begriffe: Kinderfreibetrag · Günstigerprüfung · Steuerklasse

Wir prüfen automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.

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