👥 Über den Verein

Die Zukunft der Steuererklärung

Wir sind ein eingetragener Lohnsteuerhilfeverein, der Arbeitnehmern, Beamten und Rentnern bei ihren steuerlichen Pflichten vertrauensvoll zur Seite steht. Steuern sind Vertrauenssache – und wir erfinden diesen Prozess neu.

Warum hybride Lohnsteuerhilfe die Zukunft ist

Klassische Lohnsteuerhilfevereine punkten mit hoher Beratungssicherheit und persönlicher Betreuung. Doch oft sind Prozesse dort staubig, erfordern das Einreichen von unzähligen Papierordnern und zwingen Sie zu unflexiblen Vor-Ort-Terminen.

Steuer-Apps hingegen bieten einen tollen, komplett digitalen Workflow. Der entscheidende und oft teure Haken: Sie bleiben steuerlicher Laie. Eine App checkt nicht die neuesten Urteile des Bundesfinanzhofs und legt keine proaktiven Einsprüche für Sie ein.

SOS-LSHV ist die Antwort. Ein hybrider Lohnsteuerhilfeverein, der die Vorteile eines klassischen LSHV mit den Vorzügen von Steuer-Apps und der Sicherheit von renommierten Steuerberatungen kombiniert – und das zu entsprechend niedrigen, sozial gestaffelten Mitgliedskosten.

🏅Ihre Vorteile bei uns
  • Sicherheit: Geprüfte Steuerexperten erstellen und kontrollieren Ihre Daten vor der Abgabe.
  • Modernität: Volldigitales SOS-Portal integriert. Scannen Sie Unterlagen bequem per Smartphone.
  • Transparenz: Es gibt absolut keine versteckten Kosten dank der klar definierten Beitragsstaffelung.

Unser Team

Die Köpfe hinter SOS-LSHV

👨‍💼
[Platzhalter Name]
Vorstand & Leitung

[Kurze Beschreibung über die jahrelange Erfahrung in der Steuerberatung und die Vision für SOS-LSHV]

👩‍💼
[Platzhalter Name]
Steuer-Expertin

[Kurze Beschreibung zur Zertifizierung nach StBerG und der Leidenschaft für digitale Prozesse]

👨‍💻
[Platzhalter Name]
Softwareentwicklung

[Infos über die Architektur der hybriden SOS-Applikation und Datensicherheit made in Germany]

Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein eigentlich?

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen. Der Verein vertritt die steuerlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Finanzbehörden und darf nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) beschränkt, nämlich ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, steuerlich beraten. Die Gebührenstruktur ist durch eine Beitragsordnung geregelt, welche sozial gestaffelt ist, um die Beratung auch für Geringverdiener erschwinglich zu machen.