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Günstigerprüfung

Manchmal gibt es bei der Steuer zwei Wege – und das Finanzamt prüft automatisch, welcher günstiger ist. Das nennt man Günstigerprüfung. Sie kommt vor allem in zwei Situationen vor: bei Kapitalerträgen und beim Kindergeld.

Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen

Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) werden pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer versteuert. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz darunter – zum Beispiel bei Geringverdienern oder Rentnern – lohnt sich die Günstigerprüfung. Das Finanzamt berechnet dann, ob es günstiger ist, die Kapitalerträge zum persönlichen Steuersatz zu versteuern statt zum Pauschalsteuersatz. Wenn ja, erstattet es die Differenz.

Um die Günstigerprüfung für Kapitalerträge zu beantragen, muss man die Anlage KAP in der Steuererklärung ausfüllen und das entsprechende Feld ankreuzen.

Günstigerprüfung bei Kindergeld und Kinderfreibetrag

Eltern bekommen entweder Kindergeld (255 Euro pro Kind pro Monat) oder den steuerlichen Kinderfreibetrag (9.312 Euro pro Kind, beide Elternteile). Das Finanzamt prüft automatisch, was unterm Strich mehr bringt. Dabei wird das Kindergeld auf den Steuervorteil des Freibetrags angerechnet – bei höheren Einkommen ist der Freibetrag vorteilhafter, bei niedrigeren das Kindergeld.

Damit diese Prüfung stattfindet, muss die Anlage Kind vollständig ausgefüllt werden. Wer das vergisst, verliert den Vergleich – und damit möglicherweise Geld.

Verwandte Begriffe: Abgeltungsteuer · Kinderfreibetrag · Kindergeld

Wir beantragen die Günstigerprüfung automatisch, wenn sie sinnvoll ist.

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