❓ FAQ
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Mitgliedschaft und unseren Leistungen.
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Wer darf vom Verein beraten werden?
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Gemäß Steuerberatungsgesetz dürfen Lohnsteuerhilfevereine nur beschränkt beraten. Berechtigt sind u.a. Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Pensionäre mit Einkünften ausschließlich aus nichtselbstständiger Arbeit. Selbstständige und Gewerbetreibende dürfen wir leider nicht vertreten.
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Welche Kosten entstehen genau?
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Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, der sozial nach dem Einkommen gestaffelt ist (beginnend ab 45,00 €). Mit diesem Beitrag sind ausnahmslos alle gesetzlichen Leistungen abgegolten. Zusätzliche Zahlungen für Schreiben, Beratungen oder das Einlegen von Einsprüchen fallen zu keinem Zeitpunkt an.
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Geht das auch komplett digital ohne Termin vor Ort?
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Ja! Sie können Ihre Dokumente vollkommen sicher über unser digitales Portal hochladen. Eine Beratung ist deutschlandweit problemlos auch via Telefon oder Video-Call möglich.
Ihre Frage war nicht dabei?
Schreiben Sie uns