Steuer-Lexikon › S › Steuerklasse
📖 Steuer-Lexikon

Steuerklasse

Die Steuerklasse beeinflusst, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich vom Gehalt einbehält. Auf die tatsächliche Jahressteuer hat sie keinen Einfluss – die bleibt bei gleichen Einkünften immer gleich. Aber sie bestimmt das monatliche Netto – und beeinflusst Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld erheblich.

Die sechs Klassen im Überblick

Klasse 1: Ledige, Geschiedene, dauerhaft Getrenntlebende. Der Standardfall.

Klasse 2: Alleinerziehende mit Kind im Haushalt. Etwas günstiger als Klasse 1, weil der Entlastungsbetrag berücksichtigt wird.

Klasse 3: Verheiratete – der besser verdienende Partner. Niedrigste Lohnsteuer, weil das Ehegattensplitting vorweggenommen wird.

Klasse 4: Verheiratete – beide Partner gleichmäßig. Kein Vorteil gegenüber Klasse 1, keine bösen Überraschungen am Jahresende.

Klasse 5: Der schlechter verdienende Partner bei Kombination 3/5. Sehr hohe Lohnsteuer, da keinerlei Freibeträge.

Klasse 6: Für Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern – gilt für das zweite und weitere Arbeitsverhältnisse. Höchste Abzüge.

Wann lohnt sich ein Wechsel?

Vor der Geburt eines Kindes lohnt sich für den Hauptverdiener ein Wechsel in Klasse 3 – weil das Elterngeld nach dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate berechnet wird. Klasse 3 erhöht das monatliche Netto und damit das spätere Elterngeld. Der Wechsel muss mindestens sieben Monate vor Mutterschutzbeginn wirksam sein.

Gesetzliche Grundlage: § 38b EStG

Verwandte Begriffe: Lohnsteuer · Splittingtabelle · Kindergeld

Wir prüfen, welche Steuerklassenkombination in Ihrer Situation optimal ist.

Jetzt Mitglied werden