Steuerklasse
Die Steuerklasse beeinflusst, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich vom Gehalt einbehält. Auf die tatsächliche Jahressteuer hat sie keinen Einfluss – die bleibt bei gleichen Einkünften immer gleich. Aber sie bestimmt das monatliche Netto – und beeinflusst Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld erheblich.
Die sechs Klassen im Überblick
Klasse 1: Ledige, Geschiedene, dauerhaft Getrenntlebende. Der Standardfall.
Klasse 2: Alleinerziehende mit Kind im Haushalt. Etwas günstiger als Klasse 1, weil der Entlastungsbetrag berücksichtigt wird.
Klasse 3: Verheiratete – der besser verdienende Partner. Niedrigste Lohnsteuer, weil das Ehegattensplitting vorweggenommen wird.
Klasse 4: Verheiratete – beide Partner gleichmäßig. Kein Vorteil gegenüber Klasse 1, keine bösen Überraschungen am Jahresende.
Klasse 5: Der schlechter verdienende Partner bei Kombination 3/5. Sehr hohe Lohnsteuer, da keinerlei Freibeträge.
Klasse 6: Für Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern – gilt für das zweite und weitere Arbeitsverhältnisse. Höchste Abzüge.
Wann lohnt sich ein Wechsel?
Vor der Geburt eines Kindes lohnt sich für den Hauptverdiener ein Wechsel in Klasse 3 – weil das Elterngeld nach dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate berechnet wird. Klasse 3 erhöht das monatliche Netto und damit das spätere Elterngeld. Der Wechsel muss mindestens sieben Monate vor Mutterschutzbeginn wirksam sein.
Gesetzliche Grundlage: § 38b EStG
Verwandte Begriffe: Lohnsteuer · Splittingtabelle · Kindergeld
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