Steuer-Lexikon › S › Splittingtabelle
📖 Steuer-Lexikon

Splittingtabelle

Das Ehegattensplitting ist ein Steuerberechnungsverfahren für verheiratete Paare. Das Finanzamt addiert die Einkommen beider Partner, halbiert das Ergebnis, berechnet die Steuer auf diesen halbierten Betrag – und verdoppelt sie dann wieder. Das klingt kompliziert, ist aber im Ergebnis eindeutig: Je größer der Einkommensunterschied zwischen den Partnern, desto größer die Steuerersparnis.

Warum spart das Steuern?

Das deutsche Steuersystem ist progressiv – wer mehr verdient, zahlt auf jeden zusätzlichen Euro einen höheren Steuersatz. Beim Splitting werden die hohen Einkommensteile des Besserverdienenden auf den anderen Partner "verteilt". Das senkt den Grenzsteuersatz des Hauptverdieners und damit die Gesamtsteuer des Paares.

Beispiel: Partner A verdient 70.000 Euro, Partner B gar nichts. Ohne Splitting zahlt A die volle Steuer auf 70.000 Euro. Mit Splitting wird die Steuer auf 35.000 Euro berechnet und verdoppelt – was deutlich weniger ergibt, weil der Spitzensteuersatz erst später greift.

Zusammenveranlagung – der Normalfall

Verheiratete Paare werden standardmäßig zusammen veranlagt und bekommen das Splitting automatisch. Auf Antrag ist auch eine getrennte Veranlagung möglich – die ist aber selten günstiger und kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht (zum Beispiel wenn ein Partner hohe Verluste hat).

Unverheiratete Paare können das Splitting nicht nutzen – das ist einer der steuerlichen Vorteile der Ehe gegenüber einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Gesetzliche Grundlage: § 32a Abs. 5 EStG

Verwandte Begriffe: Steuerklasse · Einkommensteuer · Grundfreibetrag

Heirat, Zusammenveranlagung, Splittingvorteil – wir rechnen durch, was sich lohnt.

Jetzt Mitglied werden