💡 Steuertipp

Kirchensteuer absetzen in Sachsen

Stand: 2025/2026 · Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wer Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt Kirchensteuer – automatisch über die Lohnabrechnung. Dieser Betrag ist als Sonderausgabe vollständig absetzbar. Kein aufwendiger Nachweis nötig – der Betrag steht direkt auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Kirchensteuersatz in Sachsen

In Sachsen beträgt der Kirchensteuersatz 9 % der Einkommensteuer – für beide großen Kirchen (evangelisch-lutherisch und römisch-katholisch). Das ist der gleiche Satz wie in den meisten anderen Bundesländern.

Beispiel: Ihre Einkommensteuer beträgt 5.000 €. Kirchensteuer: 9 % × 5.000 € = 450 €. Diese 450 € sind als Sonderausgabe absetzbar – das reduziert die Steuerlast um ca. 135 € (bei 30 % Grenzsteuersatz).

Wo finde ich den Kirchensteuerbetrag?

Auf der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers (Zeile 8 und 9):

  • Zeile 8: Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers
  • Zeile 9: Kirchensteuer des Ehegatten (falls relevant)

Diese Beträge werden direkt in die Steuererklärung übernommen – kein zusätzlicher Nachweis erforderlich.

Kirchensteuer bei Glaubenswechsel oder Austritt

Wer im Laufe des Jahres aus der Kirche austritt, zahlt Kirchensteuer nur bis zum Datum des Austritts. Der anteilige Betrag ist absetzbar. Wichtig: In Sachsen erfolgt der Kirchenaustritt beim zuständigen Standesamt – nicht beim Finanzamt.

Abgeltungsteuer und Kirchensteuer

Bei Kapitalerträgen (Dividenden, Zinsen) wird die Kirchensteuer nicht automatisch einbehalten, wenn die Bank keinen Religionseintrag hat. Wer Kapitalerträge in der Steuererklärung angibt, muss hier auch die Kirchensteuer nachzahlen – oder der Bank den Eintrag mitteilen (Religionsmerkmal).

Kirchensteuer und Günstigerprüfung

Bei der Günstigerprüfung für Kapitalerträge (Anlage KAP) ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge besonders zu beachten. Die Absetzbarkeit der Kirchensteuer kann dazu führen, dass die Veranlagung gegenüber der Abgeltungsteuer vorteilhafter wird.

Tipps für Sachsens Kirchensteuerzahler

  • Kirchensteuer immer in der Anlage Sonderausgaben eintragen – sie steht auf der Lohnsteuerbescheinigung
  • Bei Kirchenaustritt im laufenden Jahr: anteiligen Betrag dokumentieren
  • Nachgezahlte Kirchensteuer (aus Vorjahren) ist im Jahr der Zahlung absetzbar
  • Erstattete Kirchensteuer aus Vorjahren ist im Jahr der Erstattung als Einnahme anzugeben
⛪ Kein Posten vergessen

Wir tragen alle Sonderausgaben korrekt ein

Kirchensteuer, Krankenversicherung, Spenden – wir stellen sicher, dass alle Sonderausgaben korrekt erfasst und angesetzt werden.

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