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Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das, was man im Jahr verdient – aus Arbeit, Rente, Vermietung oder Kapitalerträgen. Sie ist die wichtigste direkte Steuer in Deutschland und die, um die es in der Steuererklärung am Ende immer geht.

Wie wird sie berechnet?

Ausgangspunkt ist das zu versteuernde Einkommen: Alle Einkünfte zusammen, abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen. Auf diesen Betrag wird dann die Steuertabelle angewendet. Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen – das nennt sich Progression. Bis zum Grundfreibetrag (2025: 12.096 Euro) fällt gar keine Einkommensteuer an.

Der Steuersatz beginnt bei etwas über 14 Prozent und steigt bis auf 42 Prozent für Einkommen über rund 68.000 Euro. Der Höchstsatz von 45 Prozent gilt erst ab sehr hohen Einkommen.

Was ist der Unterschied zur Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer – sie ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber monatlich direkt vom Gehalt einbehält. Am Jahresende werden alle Vorauszahlungen mit der tatsächlichen Einkommensteuerschuld verrechnet. Was zu viel gezahlt wurde, kommt als Erstattung zurück. Was fehlt, muss nachgezahlt werden.

Wer muss eine Erklärung abgeben?

Arbeitnehmer mit nur einem Arbeitgeber und ohne besondere Einkünfte müssen nicht zwingend abgeben – können aber freiwillig, und bekommen dann meist Geld zurück. Pflicht besteht zum Beispiel bei Steuerklassenkombination 3/5, Nebeneinkünften über 410 Euro oder wenn das Finanzamt ausdrücklich zur Abgabe auffordert.

Gesetzliche Grundlage: § 1 ff. EStG

Verwandte Begriffe: Lohnsteuer · Grundfreibetrag · Steuerbescheid · Abgabefrist

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