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Grundfreibetrag

Auf die ersten 12.096 Euro zu versteuerndes Einkommen fällt 2025 überhaupt keine Einkommensteuer an. Das ist der Grundfreibetrag – er stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Für Ehepaare mit Zusammenveranlagung gilt das Doppelte: 24.192 Euro.

Der Grundfreibetrag wird automatisch berücksichtigt und muss nicht beantragt werden. Er steigt jedes Jahr leicht an, um mit der Inflation und den steigenden Lebenshaltungskosten Schritt zu halten.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Nicht das Bruttogehalt, sondern was nach allen Abzügen übrig bleibt: Einkünfte abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen und weiterer Freibeträge. Wer beispielsweise 28.000 Euro brutto verdient und 4.000 Euro Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge hat, landet bei 24.000 Euro zu versteuerndem Einkommen – und zahlt Steuer nur auf den Teil über 12.096 Euro.

Bedeutung für Rentner

Auch für Rentner gilt der Grundfreibetrag. Wer nur eine kleine Rente hat und sonst keine nennenswerten Einkünfte, bleibt möglicherweise vollständig unter der Grenze und muss keine Steuererklärung abgeben. Wer mehrere Einkunftsquellen hat – gesetzliche Rente, Betriebsrente, Mieteinnahmen – kommt schneller über die Grenze als gedacht.

Gesetzliche Grundlage: § 32a EStG

Verwandte Begriffe: Einkommensteuer · Sonderausgaben · Rentenfreibetrag

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