Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge – zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer. Sie wird direkt von der Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.
Was fällt darunter?
- Zinsen aus Sparkonten, Festgeld, Anleihen
- Dividenden aus Aktien und Fonds
- Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien und Fonds (seit 2009)
- Erträge aus ETFs und Zertifikaten
Sparerpauschbetrag
Bis zu 1.000 € pro Person (2.000 € bei Zusammenveranlagung) bleiben steuerfrei – der Sparerpauschbetrag. Dafür muss ein Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt werden.
Günstigerprüfung
Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann in der Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragt werden. Das Finanzamt berechnet dann, ob der niedrigere persönliche Steuersatz günstiger ist – und erstattet die Differenz.
Gesetzliche Grundlage: § 32d EStG
Verwandte Begriffe: Freistellungsauftrag · Kapitalerträge · Günstigerprüfung
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