💡 Steuertipp

Pendlerpauschale 2025 – Fahrtkosten richtig abrechnen

Stand: 2025/2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Pendlerpauschale ist eine der meistgenutzten Steuervergünstigungen in Deutschland – und trotzdem wird sie häufig falsch berechnet oder zu niedrig angesetzt. Wer täglich zur Arbeit fährt, lässt hier oft mehrere Hundert Euro im Jahr liegen. Besonders für Pendler rund um Dresden und in Sachsen kann das einen erheblichen Unterschied machen.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2025?

Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich: Pendlerpauschale) beträgt:

  • 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km (einfache Entfernung)
  • 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. km (einfache Entfernung)

Gezählt wird immer nur die einfache Strecke – also Wohnung zum Arbeitsplatz, nicht hin und zurück. Gerechnet wird mit der kürzesten Straßenverbindung, auch wenn Sie eine andere Route fahren.

Beispiel Dresden: Sie wohnen in Radebeul und arbeiten in Dresden-Gorbitz. Entfernung: ca. 18 km. Absetzbarer Betrag: 18 × 0,30 € × 220 Arbeitstage = 1.188 € pro Jahr.

Beispiel Sachsen: Sie wohnen in Meißen und pendeln nach Dresden (ca. 30 km). Absetzbarer Betrag: (20 × 0,30 € + 10 × 0,38 €) × 220 Tage = 1.320 € + 836 € = 2.156 € pro Jahr.

Wie viele Arbeitstage zählen?

Der Gesetzgeber geht pauschal von 220 Arbeitstagen pro Jahr aus. Wer tatsächlich mehr oder weniger Tage gefahren ist, kann den realen Wert ansetzen. Relevant sind:

  • Nur Tage mit tatsächlicher Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte zählen
  • Homeoffice-Tage zählen nicht (kein Pendeln, kein Abzug)
  • Dienstreisen zu anderen Orten sind Reisekosten, nicht Pendlerpauschale
  • Urlaub, Krankheit, Feiertage: nicht mitzählen

VVO-Ticket, Bus und Bahn: Welches ist günstiger?

Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können Sie alternativ die tatsächlichen Kosten absetzen – also die echten Ticket-Ausgaben. Das Finanzamt nimmt dann den höheren Betrag:

  • VVO-Monatsticket Verbundraum: 87,00 €/Monat × 12 = 1.044 €/Jahr
  • VVO-Jahreskarte: ca. 1.008 €
  • Deutschlandticket: 58,00 €/Monat × 12 = 696 €/Jahr

Vergleichen Sie beide Werte: Pauschale vs. echte Kosten. Das Finanzamt nimmt automatisch den höheren – Sie müssen nur beide angeben. Wir prüfen das für Sie.

Was ist mit dem Dienstwagen?

Wer mit einem Firmenwagen pendelt, darf keine Pendlerpauschale ansetzen – der geldwerte Vorteil wird bereits pauschal versteuert. Ausnahme: Bei der Ein-Prozent-Regelung kann die Pendlerpauschale anteilig gegen den Fahrtkostenanteil gerechnet werden.

Pendlerpauschale bei Homeoffice-Tagen korrekt aufteilen

Seit 2023 müssen Pendler mit Homeoffice-Regelung sorgfältig trennen:

  • Bürotage → Pendlerpauschale
  • Homeoffice-Tage → Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag)
  • Beide gleichzeitig für denselben Tag: nicht möglich

Wer 110 Tage Büro und 110 Tage Homeoffice macht: 110 Tage Pendlerpauschale + 110 × 6 € Homeoffice-Pauschale. Ein Kalenderprotokoll lohnt sich.

Fazit: Pendlerpauschale ist fast immer die größte Werbungskosten-Position

Wer regelmäßig pendelt und keine Steuererklärung abgibt, zahlt schlicht zu viel Steuer. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 € ab 2023) gilt automatisch – wer aber mehr Fahrtkosten hat als diese Summe, profitiert von der Abgabe.

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