Homeoffice 2025: Was wirklich absetzbar ist
Stand: 2025/2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten
Seit der Corona-Pandemie arbeiten Millionen Deutsche regelmäßig von zu Hause – darunter sehr viele Arbeitnehmer in Dresden und der Region Sachsen. Was viele nicht wissen: Homeoffice-Kosten sind steuerlich absetzbar, auch wenn kein abgetrenntes Arbeitszimmer vorhanden ist. Wer hier nichts angibt, verschenkt bares Geld.
Die Homeoffice-Pauschale: 1.260 € pro Jahr möglich
Seit 2023 gilt die Homeoffice-Pauschale dauerhaft: Für jeden Tag, an dem Sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben, können Sie 6 € pro Tag absetzen – maximal 210 Tage pro Jahr, also bis zu 1.260 € jährlich.
Das Entscheidende: Sie brauchen dafür kein abgeschlossenes Arbeitszimmer. Der Küchentisch reicht – solange Sie an diesem Tag nicht ins Büro gefahren sind. Und anders als früher entfällt an Homeoffice-Tagen auch die Pendlerpauschale – beides gleichzeitig geht nicht.
Beispiel: Sie arbeiten 120 Tage im Jahr von zu Hause. Das ergibt 720 € Homeoffice-Pauschale, die direkt als Werbungskosten zählen.
Das häusliche Arbeitszimmer: Wann es mehr bringt
Wer einen abgetrennten, ausschließlich beruflich genutzten Raum hat, kann alternativ alle tatsächlichen Kosten anteilig absetzen – Miete, Strom, Heizung, Internet. Der Anteil richtet sich nach der Fläche des Zimmers im Verhältnis zur Gesamtfläche der Wohnung.
Wichtig: Dieses Zimmer muss wirklich nur fürs Büro genutzt werden. Das Kinderbett in der Ecke oder das Gästebett am Fenster macht den Raum steuerlich wertlos. Das Finanzamt ist hier konsequent.
Seit 2023 gibt es zusätzlich die Möglichkeit einer Jahrespauschale von 1.260 € auch für das echte Arbeitszimmer, wenn die tatsächlichen Kosten darunter liegen – der einfachere Weg für viele.
Ausstattung: Laptop, Headset, Schreibtisch absetzbar
Unabhängig von Pauschale oder Arbeitszimmer können Sie Arbeitsmittel separat absetzen:
- Laptop, Tablet, Monitor → sofort voll absetzbar bis 800 € netto (GWG-Grenze)
- Schreibtisch, Bürostuhl → sofort oder über mehrere Jahre abschreiben
- Headset, Webcam, Tastatur, Maus → sofort absetzbar
- Büromaterial, Drucker, Druckerpatronen → absetzbar
- Anteiliger Internetanschluss → pauschal 20 € pro Monat möglich (ohne Nachweis)
Nutzen Sie Geräte auch privat, wird nur der berufliche Anteil anerkannt. Bei gemischter Nutzung ist oft eine 50/50-Aufteilung vertretbar – bei einem klar beruflich genutzten Laptop auch 100 %.
Was Sie in Dresden besonders beachten sollten
Viele Dresdner Arbeitnehmer arbeiten in Branchen mit hohem Homeoffice-Anteil: IT, Verwaltung, Ingenieurwesen (Infineon, Globalfoundries, SAP, TU Dresden, Landratsamt). Gleichzeitig haben viele eine längere Pendelstrecke – und müssen sorgfältig trennen, an welchen Tagen sie gefahren und an welchen sie zuhause geblieben sind. Ein einfaches Kalenderprotokoll genügt als Nachweis.
Homeoffice-Tage dokumentieren – so einfach geht's
Das Finanzamt kann nach einem Nachweis fragen. Ein schlichtes Excel mit Datum und "HO" oder "Büro" reicht. Noch besser: Viele Arbeitgeber bestätigen die Homeoffice-Tage schriftlich. Lassen Sie sich das vom HR-Bereich ausstellen – ein einfaches Schreiben mit Anzahl und Zeitraum ist ausreichend.
Fazit: Bis zu 1.260 € Homeoffice-Kosten – nicht verpassen
Die Homeoffice-Pauschale ist eine der einfachsten Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer. Kein Aufwand, keine komplizierten Nachweise – einfach die Tage zählen und eintragen. Wer zusätzlich Arbeitsmittel angeschafft hat, setzt diese separat an.
Als Mitglied im SOS Lohnsteuerhilfeverein erledigen unsere Berater das für Sie. Sie sagen uns Ihre Homeoffice-Tage und welche Geräte Sie angeschafft haben – wir optimieren den Ansatz und reichen Ihre Erklärung rechtssicher ein.
Homeoffice-Abzug sichern – ohne Aufwand
Als Mitglied im SOS Lohnsteuerhilfeverein kümmern wir uns um alles. Sie laden Ihre Unterlagen hoch – wir holen das Maximum heraus.
Verwandte Themen: Homeoffice-Pauschale · Werbungskosten · Arbeitnehmer-Pauschbetrag · Pendlerpauschale