Steuererklärung für Beamte in Sachsen 2025
Stand: 2025/2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten
Beamte, Richter, Soldaten und Lehrbeamte in Sachsen haben gegenüber "normalen" Arbeitnehmern einige steuerliche Besonderheiten. Viele dieser Unterschiede führen dazu, dass Beamte zu viel Steuern zahlen – weil die Abzüge nicht vollständig angesetzt werden. Als staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir Beamte umfassend beraten.
Beamte in Sachsen: Wer gehört dazu?
- Lehrer (Staatsschullehrer, Gymnasiallehrer, Grundschullehrer im Beamtenverhältnis)
- Polizeibeamte (Landespolizei Sachsen)
- Richter und Staatsanwälte
- Beamte in Landesbehörden (Finanzamt, Sozialamt, Landratsamt etc.)
- Beamte der Bundesbehörden mit Dienstsitz Dresden (Zoll, Bundespolizei, Bundeswehr)
- Bundeswehrangehörige (Soldat auf Zeit, Berufssoldaten)
- Pensionäre aus Beamtenverhältnissen
Besonderheit Beihilfe: Krankenversicherung und Steuern
Beamte sind in der Regel privat krankenversichert und erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe (50–80 % der Krankheitskosten). Den verbleibenden Teil tragen sie selbst – und der ist als Sonderausgabe absetzbar.
Wichtig: Nur der selbst getragene PKV-Beitrag (abzüglich Beihilfeanteile) ist absetzbar. Die Beihilfe des Dienstherrn zählt nicht als eigene Ausgabe. Viele Beamte machen hier Fehler in beide Richtungen – entweder zu viel oder zu wenig angesetzt. Wir rechnen das korrekt.
Dienstkleidung und Reinigung
Polizeibeamte tragen Uniform – die Kosten für Reinigung, Reparatur und Ergänzungsstücke, die nicht vom Dienstherrn gestellt werden, sind absetzbar. Gleiches gilt für Richterrobe, Schutzweste, spezielle Dienstschuhe etc.
Lehrer können Berufskleidung kaum geltend machen, da normale Kleidung nicht absetzbar ist – es sei denn, es handelt sich um eindeutige Berufskleidung (Kittel für Chemie-/Physik-Unterricht).
Fortbildungen: Was Sachsens Beamte absetzen können
Fortbildungen, die beruflich notwendig sind, sind absetzbar – auch wenn der Dienstherr sie nicht erstattet. Das gilt für:
- Fachliteratur, Fachzeitschriften
- Seminare und Kongresse (Fahrt- und Übernachtungskosten)
- Sprachkurse, Computerkurse mit beruflichem Bezug
- Masterstudium berufsbegleitend (unter Umständen als Werbungskosten)
Lehrer können Unterrichtsmaterialien, Bücher, Software und Arbeitsmittel fürs Homeoffice/Lehrerzimmer absetzen – ein häufig unterschätzter Posten.
Pendlerpauschale und Dienstreisen für Beamte
Die Pendlerpauschale gilt für Beamte genauso wie für andere Arbeitnehmer: 0,30 € pro km (erste 20 km) und 0,38 € ab km 21. Versetzungen oder häufige Außendiensteinsätze werden als Dienstreisen abgerechnet – mit 0,30 € pro km beider Richtungen und Verpflegungspauschalen.
Beamtenpensionen: Steuerlich wie Arbeitslohn
Die Pension wird wie normaler Arbeitslohn versteuert – kein Rentenfreibetrag. Dafür gibt es den Versorgungsfreibetrag: Für Pensionäre, die 2025 erstmals Pension beziehen, beträgt er 14,4 % der Pension, max. 1.080 €. Dieser Wert wird jährlich geringer. Pensionäre sollten unbedingt prüfen, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen – und ob sich Sonderausgaben und Werbungskosten zum Abzug lohnen.
Darf ein LSHV Beamte beraten?
Ja. Als Lohnsteuerhilfeverein (§ 4 Nr. 11 StBerG) sind wir für Beamte vollständig beratungsbefugt – für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Gehalt/Pension), Kapitalerträge, Renteneinkünfte und Vermietung bis 18.000 €/Jahr. Wir kennen die Sachsen-spezifischen Besonderheiten: Sächsisches Beamtengesetz, Beihilfevorschriften Sachsen, Besonderheiten der sächsischen Besoldungsordnung.
Steuererklärung für Beamte – wir kennen die Besonderheiten
Beihilfe, Dienstkleidung, Pensionsbesteuerung – unsere Berater kennen die Sachsen-spezifischen Regelungen und holen das Maximum für Sie heraus.
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