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Lohnsteuerbescheinigung verstehen – Zeile für Zeile

Stand: 2025/2026 · Lesezeit: ca. 6 Minuten

Die Lohnsteuerbescheinigung bekommt jeder Arbeitnehmer einmal im Jahr – und die meisten schauen kurz auf die Zahl in Zeile 3 (Bruttolohn) und legen das Dokument dann beiseite. Dabei ist sie die wichtigste Grundlage für die Steuererklärung. Wer die Zeilen versteht, erkennt sofort, ob alles stimmt.

Was ist die Lohnsteuerbescheinigung?

Die Lohnsteuerbescheinigung ist eine Jahresübersicht aller steuerrelevanten Lohndaten. Sie wird vom Arbeitgeber automatisch ans Finanzamt übermittelt und Ihnen als Papier oder digital bereitgestellt. Das Finanzamt hat diese Daten bereits – Sie müssen sie in Ihrer Steuererklärung nur bestätigen.

Die wichtigsten Zeilen erklärt

Zeile 1 – Steuerklasse und Faktor: Ihre Lohnsteuerklasse (1–6) und ggf. der Faktor bei der Faktorenmethode. Stimmt die Klasse? Ein Fehler hier kann teuer werden.

Zeile 3 – Bruttoarbeitslohn: Der Gesamtbetrag Ihres Jahresgehalts inkl. Boni, Urlaubsgeld, Sachbezüge. Das ist die Basis für alles.

Zeile 4 – Einbehaltene Lohnsteuer: Was Ihr Arbeitgeber bereits für Sie ans Finanzamt abgeführt hat. Dieser Betrag wird in der Jahresabrechnung angerechnet.

Zeile 5 – Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer – gilt seit 2021 nur noch für Höchstverdiener, für die meisten Arbeitnehmer entfallen diese Zeilen oder zeigen 0,00 €.

Zeile 6/7 – Kirchensteuer: Die einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers (6) und ggf. des Ehegatten (7). Diese Beträge sind als Sonderausgaben absetzbar.

Zeile 10 – Arbeitgeberanteil Krankenversicherung: Was Ihr Arbeitgeber für Ihre Krankenversicherung bezahlt hat. Dieser Betrag geht in die Berechnung Ihrer absetzbaren Vorsorgeaufwendungen ein.

Zeile 12/13 – Versicherungsbeiträge: Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Beträge können als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) abgesetzt werden.

Zeile 15 – Steuerfreie Arbeitgeberleistungen: Hier stehen steuerfreie Zulagen wie Fahrtkostenzuschuss, Essensgutscheine, Kindergartenzuschuss. Diese reduzieren die absetzbaren Werbungskosten (Fahrtkostenzuschuss mindert die Pendlerpauschale).

Zeile 17 – Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung: Relevant für die Berechnung Ihrer Altersvorsorgebeiträge.

Zeile 22/23 – Kurzarbeit/Zuschüsse: Kurzarbeitergeld-Zuschüsse des Arbeitgebers – relevant für den Progressionsvorbehalt (erhöht indirekt den Steuersatz).

Häufige Fehler in der Lohnsteuerbescheinigung

  • Falsche Steuerklasse: Passiert nach Heirat, Scheidung oder Umzug. Sofort beim Arbeitgeber melden.
  • Falscher Kirchensteuersatz: Arbeitgeber hat falschen Religionseintrag gespeichert
  • Steuerfreier Fahrtkostenzuschuss fehlt: Wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt, muss er in Zeile 17 ff. auftauchen
  • Sachbezüge nicht korrekt erfasst: Firmenwagen, Jobticket, Essenszuschüsse

Was tun wenn die Bescheinigung fehlt?

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Bescheinigung bis zum 28. Februar des Folgejahres. Falls Sie diese nicht erhalten haben: Arbeitgeber kontaktieren. Das Finanzamt hat die Daten in jedem Fall vorliegen – über den VaSt-Abruf können Sie und wir diese Daten direkt abrufen.

VaSt: Automatischer Datenabruf

Als Mitglied im SOS Lohnsteuerhilfeverein nutzen wir den VaSt-Abruf (Vorausgefüllte Steuererklärung): Mit Ihrer Vollmacht rufen wir Ihre Lohnsteuerbescheinigung direkt vom Finanzamt ab – sicher, schnell, ohne Papier. Sie müssen uns nur Ihre Vollmacht erteilen.

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Wir rufen Ihre Daten direkt vom Finanzamt ab

Mit dem VaSt-Abruf holen wir Ihre Lohnsteuerbescheinigung automatisch – kein Suchen, kein Tippen, keine Fehler.

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